"Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins.
Was aber Gott verbunden hat,
das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19, 6)

Das Sakrament der Ehe spenden sich getaufte Christen gegenseitig durch die öffentliche Erklärung ihres Ehewillens.

Vor einem Geistlichen und zwei Zeugen wird die kirchliche Ehe gültig geschlossen. Zum Sakrament der Ehe gehört die Ehevorbereitung und die kirchliche Trauung.

 

Die Ehevorbereitung

findet entweder in der Heimatpfarrei der Braut oder in der Heimatpfarrei des Bräutigams statt. Heimatpfarrei ist die Pfarrgemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz befindet. Zuständig für die Ehevorbereitung ist in jedem Fall der Pfarrer der jeweiligen Kirchengemeinde.

Die Ehevorbereitung beginnt mit dem Traugespräch bei dem Geistlichen, der die Trauung später vornimmt. Hierbei wird das Eheprotokoll unterschrieben und die Vorraussetzungen für eine kirchliche Ehe wie z.B. der Ledigenstand geklärt . Anschließend wird der Trauungsgottesdienst besprochen. Sehr empfohlen wird für eine gute Ehevorbereitung der Besuch eines der Ehevorbereitungsseminare, die im Dekanat angeboten werden. Die Termine finden Sie hier.

Die Trauung

findet normalerweise in der Pfarrkirche der Braut oder des Bräutigams statt. Der Pfarrer hält die Trauung in unseren Kirchengemeinden für hier wohnhafte Brautpaare und für Brautpaare, deren Heimatgemeinde hier über lange Zeit war, auch wenn sie seit einiger Zeit von hier weggezogen sind. Falls ein auswärtiger Geistlicher die Trauung hält, können aber auch auswärtige Paare in unserer Pfarreiengemeinschaft heiraten. Über alles weitere informiert Sie gern das Pfarrbüro.

Im Prinzip kann der Trauungsgottesdienst an jedem Tag stattfinden, jedoch in der Regel nicht in der Fastenzeit.