"Die Zwölf machten sich auf den Weg
und riefen die Menschen zur Umkehr auf.
Sie trieben viele Dämonen aus und
salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie."
(Mk 6, 12-13)

Im Sakrament der Krankensalbung wird den kranken Gläubigen durch die Salbung mit Krankenöl und das Gebet des Priesters die Gnade Gottes zum ewigen Heil und nach Gottes Willen auch zum Heil des Leibes zuteil. Jeder, der ernstlich krank ist, kann die Krankensalbung empfangen. Die Krankensalbung selbst ist noch kein Sterbesakrament, aber zusammen mit dem "Viatikum", der hl. Kommunion also, wird sie auch oft als Sterbesakrament gespendet.

In Todesgefahr soll die Krankensalbung möglichst so rechtzeitig empfangen werden, daß auch das Bußsakrament und der Kommunionempfang noch möglich sind. Wer in tödlicher Krankheit aber nicht mehr beichten kann, empfängt durch die Krankensalbung die Nachlassung aller Sünden.

Wenn jemand die Krankensalbung empfangen soll, möge er oder die Angehörigen sich telefonisch (Pfr. Dörringer: Tel. 09726 906344 oder 1288 / Pfr. Dr. Wemalowa: Tel. 09726 905968) oder persönlich an einen der beiden Pfarrer wenden. Der Pfarrer läßt gern "alles andere stehen und liegen", um in seiner Gemeinde jemandem in Todesgefahr die Krankensalbung zu spenden. Bitte bedenken Sie aber, dass es gut ist, rechtzeitig an die Krankensalbung zu denken, da der Pfarrer oft auswärtige Termine hat und nicht immer im Pfarrhaus erreichbar sein kann.

Im Krankenhaus können Sie sich wegen einer Krankensalbung an den zuständigen katholischen Klinikseelsorger wenden.